Hauptaufgaben des Sachverständigen...
W A S M A C H T E I G E N T L I C H E I N S A C H V E R S T Ä N D I G E R ?
Die Themen im Überblick
- Tor- und Tür-Gutachter im Porträt
- Typische Aufgaben und Leistungen
- Mängel und Schäden an Türanlagen
- Übliche Kosten der Sachverständigen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Sicherheit von Anfang an...
Planungsfehler vermeiden...
Einhaltung der Normen, Vorschriften und Richtlinien
Transparenz & Fairness
Probleme mit Tür, Tor oder Schranke? Sachverständige helfen
Sachverständige für Türen, Tore oder Schranken sind Experten mit einem besonders großen Wissen in ihrem Bereich. Sie verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung und unterstützen Auftraggeber bei verschiedensten Sachverhalten fundiert und neutral. In ihrer Funktion als unabhängige Partner informieren sie dabei über gesetzliche Anforderungen oder technische Bestimmungen. Sie unterstützen Planer, Fachhandwerker oder Hausbesitzer bei der Konzeption und finden Lösungen, die individuelle Anforderungen bestmöglich erfüllen.
Fachliche Unterstützung im Streitfall: Mängel finden und nachweisen
Falsch eingebaute Türen oder Tore schützen weder vor Wind und Wetter noch vor Einbrechern. Sie funktionieren nicht richtig und stellen daher ein Ärgernis für ihre Besitzer dar. Ist das der Fall, lohnt es sich häufig, einen sachverständigen Gutachter für Tore, Toranlagen, Haustüren, Wohnungstüren oder Schiebetüren zu beauftragen. Der Experte nimmt die örtliche Situation genau unter die Lupe und zeigt, ob Herstellungsmängel oder Ausführungsmängel vorliegen. Möglich ist das im Rahmen von gutachterlichen Stellungnahmen oder Gutachten, die dabei helfen, Nachbesserungswünsche durchzusetzen oder Entschädigungszahlungen zu erhalten.
Übrigens:
Die Fachexperten unterstützen auch Handwerksbetriebe, wenn Kunden diesen eine mangelhafte Ausführung vorwerfen. Hier beweisen gutachterliche Stellungnahmen oder Gutachten für Tore und Türen genau das Gegenteil.



Hilfe & Unterstützung



Nach Einbruch oder Unfall: Schäden an Türen und Toren untersuchen
Wurde ein Sektionaltor angefahren? Ist die Windaussteifung verbogen oder konnte ein Dieb Türen oder Tore aufbrechen? Auch in diesen Fällen sind Sachverständige für Türanlagen, Toranlagen und Schranken die ersten Ansprechpartner. Die Experten nehmen den Sachverhalt auf und prüfen, ob Mängel in Planung, Herstellung oder Montage dazu geführt haben. Im Falle eines Unfalls, wenn zum Beispiel ein Auto vor das Garagentor gefahren ist oder eine Schranke durchbrochen hat, kommen Gutachter und Sachverständige hingegen zum Einsatz, um den Schaden aufzunehmen und zu beziffern.
Hilfe bei der Planung von Haustüren, Garagen- oder Industrietoren
Wie groß müssen Garagentore für ein öffentliches Gebäude sein? Wie lassen sich die Anforderungen an Sektionaltore in der Industrie erfüllen? Worauf kommt es bei der Widerstandsklasse einbruchsicherer Haustüren an? Wer ein Haus baut oder saniert, muss auch diese Fragen beantworten. Sachverständige Gutachter für Türen, Tore und Schrankenanlagen helfen Bauherren, Sanierern, Planern und Fachhandwerkern dabei beratend. Sie informieren über aktuelle gesetzliche Anforderungen und zeigen Lösungen auf, mit denen sich diese erfüllen lassen.
Aufgaben und Leistungen der Tür- und Tor-Gutachter im Überblick
Von der Beratung über die Kontrolle der Ausführung bis hin zur Unterstützung bei Streitigkeiten bieten Tür- und Tor-Gutachter zahlreiche Leistungen an. Die folgende Übersicht zeigt, welche das sind und wann die Experten in der Praxis zum Einsatz kommen.
Beratung
Im Rahmen von Planungsprozessen unterstützen sachverständige Gutachter beratend. Sie helfen Konzepte aufzustellen, Anforderungskataloge zusammenzustellen und Produkte auszuwählen. Im Detail gehören dazu folgende Leistungen:
- Informieren über gesetzliche Anforderungen an Türanlagen
- Planung und Beratung in Industrie, Gewerbe und Wohnbau
- Beratung zu Einbruchschutz und Barrierefreiheit von Türen
- Konzeption und Planung individueller Sicherheitskonzepte
- Unterstützung bei Verfahren zur Zulassung und Zertifizierung
- Beratung zu Fördermitteln für den Einbau von Türen/Toren
- Informieren über richtiges Vorgehen bei einem Streitfall
Prüfung
Das Leistungsspektrum der Sachverständigen für Tür, Tor und Schranke umfasst auch Prüfaufgaben aus allen Leistungsphasen. So zum Beispiel:
- Kontrolle von Konzepten und Planungsunterlagen
- Prüfung von Ausschreibungen und Angeboten
- Bauüberwachung und Bauabnahme nach der Montage
- Beweissicherung in Prozessen sowie nach Schäden
- Informieren über gesetzliche Anforderungen an Türanlagen
- Überprüfung von Dokumentations- und Begleitunterlagen
Gutachten
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Experten ist das Erstellen von Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen. Dazu zählen unter anderem:
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Gerichtsgutachten
- Versicherungsgutachten

Mängel und Störungen
Häufige Gründe für einen Gutachter
Der Einbau von Türen sorgt in der Praxis immer wieder für Komplikationen und Streitigkeiten.
Während Herstellungs- und Transportfehler vergleichsweise selten auftreten, sind Mängel als Folge einer fehlerhaften Planung oder Beratung häufig. Am meisten rücken sachverständige Gutachter aber aus, weil Türen, Tore oder Schranken falsch eingebaut wurden.
Die folgende Übersicht zeigt einige der häufigsten Mängel bei der Montage von Zimmertüren, Hauseingangstüren, Wohnungstüren oder Garagentoren.
- Türzargen sind nicht waage- und lotrecht montiert: Ganz gleich, um welche Art von Tür es sich handelt. Eine fachgerechte Montage der Zargen erfolgt immer waage- und lotrecht. Kommt es zu Problemen beim Öffnen oder Schließen, etwa weil eine Tür klemmt, orten Sachverständige für Türanlagen den Fehler oft in diesem Punkt.
- Türblätter bleiben nicht im Öffnungswinkel stehen: Ist die Tür schief eingebaut, bleibt sie nicht in der gewünschten Position stehen und das Blatt fällt auf oder zu. Liegt das Problem an einer nicht lotrechten Zarge oder einem verzogenen Türblatt, handelt es sich um einen Mangel, den sachverständige Gutachter leicht nachweisen können.
- Erforderliches Schalldämmmaß nicht eingehalten: Vor allem bei Innentüren zwischen unterschiedlichen Nutzeinheiten ist Schallschutz ein wichtiges Qualitätskriterium. Während die Anforderungen an den Mindestschallschutz immer bestehen, können Bauherren oder Sanierer auch erhöhte Anforderungen vereinbaren. Kommt es hier zu Problemen, prüfen Türen-Gutachter, ob ein Auswahl- und Einbaufehler vorliegt.
- Einbruchhemmende Türen nicht fachgerecht montiert: Sollen Türen oder Tore vor Schall schützen? Auch dann sind an Produkt und Montage höhere Anforderungen gestellt. Welche das sind, hängt unter anderem von der Widerstandsklasse (RC) ab. Vorbeugend oder nach einem erfolgten Einbruch sehen Sachverständige für Haus- und Wohnungstüren hier genauer hin, um Mängel zu finden oder auszuschließen.
- Nach zweitem Winter ist das Türblatt verzogen: Wechselnde klimatische Bedingungen und deutliche Unterschiede zwischen den winterlichen Innen- und Außentüren führen nicht selten dazu, dass ein Türblatt verzogen ist. Kommt es dazu schon nach dem ersten oder zweiten Winter, handelt es sich unter Umständen um einen Mangel, den Sachverständige nachweisen können.
- Anschluss an Fußboden wurde nicht abgedichtet: Auf wischbaren Bodenbelägen sind Zargen mit elastischen Medien gegen eindringende Feuchtigkeit abzudichten. Die Anforderung gilt zum Beispiel auf Fliesen, wobei nicht festgelegt ist, wer die Arbeit ausführen muss. Ein Gutachter und Sachverständiger kann helfen, die Verantwortlichen für die falsch eingebaute Türzarge zu finden.
- Zu großer Türspalt zwischen Türblatt und Boden: Damit sich Tore und Türen richtig öffnen und schließen lassen, ist ein gewisser Spalt zum Boden nötig. Dieser sollte zwischen 5 und 9 mm liegen und bei geöffneter Tür geprüft werden. Ist der Spalt zu klein oder zu groß, weisen Experten einen Mangel nach, der von der verantwortlichen Firma zu beheben ist.
- Bei Stahlzargen fehlt vollständige Hinterfüllung: Stahlzargen prüfen Experten mit einem einfachen Klopftest. Hört es sich dabei hohl an, liegt vermutlich ein Mangel vor. Denn Stahlzargen sind im Sinne der fachgerechten Montage komplett mit Mörtel zu hinterfüllen. Hohle Stellen dürften die Fachexperten daher nicht finden.
- Türen lassen sich nicht ausreichend weit öffnen: Lässt es die bauliche Situation zu, sollten Türen mindestens 85 bis 90 Grad öffenbar sein, um den nötigen Komfort zu gewährleisten. Ist das nicht der Fall und Fachfirmen haben Auftraggeber nicht schon während der Bauphase auf bauliche Hindernisse hingewiesen, handelt es sich häufig um einen Mangel, der Tür- und Tor-Gutachter auf den Plan ruft.
- Rauch- und Brandschutztüren ohne Prüfzeugnis: In Heizräumen, Lagerräumen für Brennstoffe oder Schotts zwischen verschiedenen Brandabschnitten gelten hohe Brand- und Rauchschutzanforderungen, die sich nur mit Brand- und Rauchschutztüren erfüllen lassen. Voraussetzung für den mängelfreien Einbau ist dabei allerdings ein Prüfzeugnis für das komplette System sowie die fachgerechte Montage. Wer hier kein Risiko eingehen möchte, führt die Abnahme zusammen mit dem sachverständigen Gutachter durch.
- Automatischer Türschließer funktioniert nicht: Federbelastete oder hydraulische Schließer haben die Aufgabe, Türen und Toren nach dem Öffnen von selbst zu schließen. Während Türblätter dabei nicht knallend in das Schloss fallen dürfen, ist außerdem auf eine entsprechende Kraft zu achten. Diese darf weder zu hoch, noch zu niedrig sein.
- Elektrische Sektionaltore stoppen nicht sofort: Falsch eingebaute Sektionaltore sind ein weiterer Grund dafür, dass Tür- und Tor-Sachverständige beauftragt werden. Probleme zeigen sich dabei meist dann, wenn die Tore klemmen, durch fehlende Verkleidungen eine Gefahr darstellen oder nicht automatisch stoppen. Letzteres ist bei Toren mit elektrischem Antrieb wichtig, um Verletzungen auszuschließen. Dazu stoppen die Tore und fahren sofort ein wenig zurück, wenn sie auf ein Hindernis treffen.
Bei elektrisch betriebenen Toranlagen, Schiebetüren oder Drehflügeltüren in Gewerbe- und Industriebetrieben treten Fehler häufig auch an der Steuerung auf. Gleiches gilt für smarte Schlösser und automatische Schließanlagen, die ebenfalls häufig Grund zur Beschwerde sind.
Sachverständige für Tür- und Toranlagen: Kosten im Überblick
Sachverständige und Gutachter für Türen, Tore und Schranken orientieren sich in der Regel am Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG), wenn es um die Abrechnung ihrer Leistungen geht. Das Gesetz gilt für gerichtlich beauftragte Gutachter und gibt maximale Stundensätze vor, die von der Tätigkeit bzw. vom Berufsfeld abhängen. Übliche sind dabei 70 bis 155 Euro pro Stunde. Geht es um die Begutachtung von Schiebetüren, Drehtüren oder anderen Anlage der gleichen Kategorie, liegen die Kosten bei etwa 95 bis 105 Euro pro Stunde. Wie viel die Beauftragung der Experten im Detail kosten kann, hängt neben dem Stundensatz auch vom Umfang der Arbeiten ab. Ein individuelles Angebot verrät, wie hoch dieser ist und mit welchen Preisen Auftraggeber im Einzelfall rechnen können.